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Finanzlexikon: geldkarte

geldkarte

Geldkarte ist die Bezeichnung für eine elektronische Geldbörse in Deutschland.

Es gibt zwei verschiedene Geldkarten:

* Die Girokonto-bezogene Geldkarte. Hierbei ist ein zusätzlicher Chip mit Geldkarten-Funktion in eine EC-Karte integriert. An einem Geldautomaten mit Geldkartenfunktion oder einem separatem Ladeterminal wird die Geldkarte aufgeladen, indem ein frei wählbarer Betrag dem zugehörigen Girokonto belastet und auf dem Chip gespeichert wird.

* Die reine Geldkarte (kontoungebundene Geldkarte) im Standard-Scheckkartenformat, ohne weitere Zahlungsfunktionen. Die Aufladung erfolgt gegen Bargeld am Bankschalter. Es existieren bereits Ladeterminals, an denen man seine kontoungebundene Geldkarte gegen seine EC-Karte aufladen kann. Dieses Ladeterminal hat zwei Kartenschlitze. Einen für die Geldkarte und einen für die EC-Karte. Es erfolgt dann im Grunde eine Verfügung vom Girokonto wie bei einem Geldautomaten, nur dass hier nicht das Geld bar ausgegeben wird, sondern auf den Geldchip geladen wird.

Es können maximal 200 € aufgeladen werden.

Bezahlt werden kann mit der Geldkarte bei jedem Händler, der mit einem Zahlungsprovider einen Vertrag zur Akzeptanz der Geldkarte geschlossen hat. Der Händler erhält dazu eine Händlerkarte (diese gibt es als physisches Gegenstück zur Geldkarte oder als Softwareschlüssel, beide werden in das Zahlungsterminal integriert).

Zahlt ein Kunde mit einer aufgeladenen Geldkarte, so wird die Geldkarte in das Zahlungsterminal des Händlers eingeführt und, nach Bestätigung durch Drücken einer bestimmten Taste, der Kaufpreis von dem Guthaben auf der Geldkarte abgezogen und dem Konto des Händlers gutgeschrieben. Jeder einzelne Zahlvorgang mit einer Geldkarte geschieht offline, erst beim Kassenabschluss des Zahlungsterminals erfolgt die Datenübertragung zum Zahlungsprovider des Händlers. Bei einer Evidenzzentrale wird für jede Geldkarte ein sog. Schattenkonto geführt. Damit lassen sich 6 Jahre lang alle Zahlungen nachvollziehen.

Eine Autorisierung des Geldkarten-Inhabers gegenüber dem Händler bzw. dem Zahlungsterminal findet nicht statt.

Genau wie bei dem Verlust einer konventionellen Geldbörse ist auch beim Verlust der elektronischen Geldbörse kein Ersatz möglich. Jeder Finder kann mit der gefundenen Geldkarte zahlen.

Auf der Geldkarte wird ebenfalls vermerkt, ob der Karteninhaber das 16. Lebensjahr vollendet hat. Aus Datenschutzgründen wird aber nicht das Geburtsdatum vermerkt. Ab dem 1. Januar 2007 wird das Altersmerkmal von Zigarettenautomaten geprüft, da nach einer Änderung des Jugendschutzgesetzes vom 21. Juni 2002 Jugendliche unter 16 Jahren keine Zigaretten mehr kaufen dürfen. Um dies Sicherzustellen akzeptieren die Automaten ab dem 1. Januar 2007 nur noch die Geldkarte, kein Bargeld mehr.

Der erste Feldversuch fand in Ravensburg statt, trotz großer Werbeanstrengungen zeichnete sich bereits damals die geringe Akzeptanz des Systems sowohl bei Händlern wie Kunden ab. Die Zigarettenautomatenregelung könnte jedoch den Durchbruch für das System bringen.

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